1. Allgemeine Geschäftsbedingungen Fight Fever Bruchsal -gültig für Verträge ab dem 01.07.2019-
  1. Die Gym-Ordnung liegt im Gym aus und ist Bestandteil dieses Vertrages.
  1. Anweisungen des Personals sind für alle Mitglieder, Kursteilnehmer und deren Gäste bindend.
  1. Das Leistungsangebot der Fight Fever Bruchsal GmbH ist dem aktuellen Trainingsplan zu entnehmen. Das Mitglied ist berechtigt entsprechend seiner Leistungsklasse (siehe Vertrag) an den angebotenen Kursen teilzunehmen. Die Leistungsklassen werden durch die Geschäftsführung bestimmt. Die Kurse richten sich nach der Teilnehmeranzahl, wobei sich die Fight Fever Bruchsal UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich vorbehält, die Anzahl der Kurse festzulegen. Kurse mit dem Hinweis -nach Absprache- finden nur statt, wenn im Vorhinein 3 Anmeldungen für diesen Kurs stattgefunden haben.
  1. Die Festlegung der Trainingstage und -zeiten wird allein von der Geschäftsführung vorgenommen und kann bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren angepasst oder abgeändert werden. Die Geschäftsführung ist berechtigt die Trainingsräume an folgenden Tagen zu schließen: Vom 24.12 eines Jahres bis einschließlich 06.01 des folgenden Jahres, sowie zu teilweise verkürzten Öffnungszeiten während der Sommer- und Winterferien. Weiterhin behält sich die Fight Fever Bruchsal UG vor, während der Sommer und Weihnachtsferien das Kursprogramm einzuschränken. An Feiertagen ist grundsätzlich geschlossen.
  1. Fight Fever Bruchsal GmbH haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftungsbegrenzung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Zur Abdeckung diverser Risiken wird der Abschluss privater Kranken-, Haftpflicht und Unfallversicherungen dringend empfohlen.
  1. Die Verursacher haften für schuldhaft verursachte Sachschäden an Trainingsgeräten und / oder Gymeinrichtungen.
  1. Alle Vertragsänderungen müssen direkt mit der Geschäftsführung vereinbart werden. Das Personal ist insoweit nicht zur Vertretung der Fight Fever Bruchsal UG (haftungsbeschränkt) befugt.
  1. Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus entweder am Monatsersten oder fünfzehnten eines Monats, je nach Vertragsvereinbarung fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden. 
  1. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Mitglied zu tragen. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der drei Monatsbeiträgen entspricht, im Verzug, so ist die Fight Fever Bruchsal UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Falle ist die Fight Fever Bruchsal UG (haftungsbeschränkt) zusätzlich berechtigt Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Die Fight Fever Bruchsal UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierzu fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung an.
  1. Die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge und der Einzug der monatlichen Beiträge erfolgt durch unseren Vertragspartner EUROFIT 24. Entsprechend gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von EUROFIT 24.
  1. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die in Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Leistungen, wie insbesondere der Gebrauch der Duschen, nicht enthalten. 
  1. Die Kündigung des Mitgliedschaftsvertrags hat in schriftlicher Form mit Unterschrift zu erfolgen. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Der Vertrag verlängert sich nach der Vertragslaufzeit immer um die Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigungsfrist beginnt ab Eingang der schriftlichen Kündigung.
  1. Das Mitglied hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit den Vertrag stillzulegen. Eine Stilllegung ist damit nur bei längerfristiger Verletzung oder Krankheit oder aus einem sonstigen Grund, den das Mitglied nicht zu vertreten hat, möglich (mind. 8 Wochen). Dies ist durch Vorlage eines ärztlichen Attest oder in anderen Fällen durch einen anderen geeigneten Nachweis zu bestätigen. Die schlussendliche Genehmigung einer solchen Stilllegung erfolgt durch die Geschäftsführung in schriftlicher Form.
  1. Beim Umzug in eine andere Stadt die mehr als 30 Kilometer entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt ausgeübt werden kann.

  2. Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder sonstige Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B.: Anabolika), in die Studios mit zu bringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Räumlichkeiten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Beim Verstoß gegen diese Bestimmungen ist die Fight Fever Bruchsal UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.     
  1. Die Fight Fever Bruchsal UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus triftigem Grund unter Berücksichtigung der Interessen des Mitglieds und in zumutbarem Umfang mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die Fight Fever Bruchsal UG(haftungsbeschränkt) auf die Veränderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist die Fight Fever Bruchsal UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, den Mitgliedschaftsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
  2. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Fight Fever Bruchsal UG (haftungsbeschränkt) aufrechnen.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Grobe Missachtung der Gymordnung, bzw. der allgemeinen Geschäftsbedingungen -vor allem bei Wiederholung trotz Abmahnung- kann den sofortigen Verweis des Mitglieds aus den Räumlichkeiten nach sich ziehen.
  1. Bei bestehendem Altvertrag gelten dessen Konditionen sowie die Kündigungsfristen entsprechend.
  2. Mit der Einführung des neuen Chip-Systems sind die Kosten und Gebühren, die durch die Ausgabe des Chips anfallen, durch das Mitglied selbst zu tragen. Bei Verlust des Chips fällt eine Gebühr von 10 € an. Das Mitglied ist verpflichtet, auf Anfrage den Chip vorzuzeigen und sich vor jedem Training über das entsprechende Gerät einzubuchen.
  3. Das Mitglied ist insbesondere berechtigt, nichtalkoholische Getränke in das Gym mitzubringen.

  4. Die Fight Fever Bruchsal UG (haftungsbeschränkt) verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. 

  5. Besteht ein Mitgliedschaftsvertrag mit den Konditionen des Kids & Teens-Paket und das Mitglied wird in der Laufzeit des Vertrages 16 Jahre alt, ist das Vertragsverhältnis ab dem Tag beendet, an dem das Mitglied das 16. Lebensjahr erlangt. Im Anschluss kann auf freiwilliger Basis ein Kurs-Paket dem Alter entsprechend ausgewählt werden.